Nordostring Stuttgart: Unterlagen zum Linienbestimmungsverfahren

Im Jahr 2003 hat das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) das Linienbestimmungsverfahren für den großen Nordostring Stuttgart durchgeführt. Ziel war es, eine mit allen Verfahrensbeteiligten abgestimmte Trassenführung fuer eine 4-streifige, autobahnähnliche Schnellstraße zwischen den Bundesstraßen B14 und B29 bei Waiblingen und den Bundesstraßen B10 und B27 bei Zuffenhausen festzulegen.
Das Ergebnis der Linienbestimmung war die sog. C1-Trasse.

Auf folgende Dokumente aus dem Linienbestimmungsverfahren des RP können Sie zugreifen:
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